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BayObLG (BReg 2 Z 160/91) | Datum: 08.01.1992
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, zu der oberirdische Kfz-Stellplätze gehören. In der als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragenen [...]